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Tatsächliche Verständigung: Wegfall der Geschäftsgrundlage
Die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung im Steuerfestsetzungsverfahren kann nach den Grundsätzen vom Fehlen oder Wegfall der Geschäftsgrundlage ausnahmsweise entfallen, wenn ihr eine (irrtümlich) von beiden Parteien angenommene Geschäftsgrundlage von vornherein gefehlt hat oder wenn sie nachträglich weggefallen ist und einem der Beteiligten unter Berücksichtigung der Gesamtumstände ein Festhalten an dem Vereinbarten nicht zuzumuten ist (Bezug: § 17 Abs. 4 EStG; § 313 Abs. 2, Abs. 3 BGB; § 60 VwVfG).
In der Rechtsprechung des BFH ist die Zulässigkeit tatsächlicher Verständigungen über streitige Sachverhaltsfragen grundsätzlich anerkannt. Zwar sind Vergleiche über Steueransprüche wegen der Gesetzmäßigkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht möglich. Dagegen dient es in Fällen erschwerter Sachverha...