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Differenziertes Maßgeblichkeitsverständnis im Steuerbilanzrecht
Ein Standpunkt aus Praktikersicht
Die durch das BilMoG vertiefte Entkoppelung von Handels- und Steuerbilanz hat sich praktisch bewährt und sollte nicht unbedacht wieder „zurückgedreht“ werden. Der seit 2009 trotz Maßgeblichkeit bestehende Wahlrechtsvorbehalt, der nach Verabschiedung des BilMoG streitig diskutiert wurde, ist vom Gesetzgeber selbst zwischenzeitlich im Sinne der Finanzverwaltungsauffassung geklärt worden. Der Steuergesetzgeber sollte aber bei der Weiterentwicklung des Bilanzrechts systemtragenden Prinzipien wieder zu mehr Bedeutung verhelfen.
Prinz, Maßgeblichkeit handelsrechtlicher GoB für die steuerliche Gewinnermittlung nach BilMoG, in: Prinz/Kanzler (Hrsg.), NWB Praxishandbuch Bilanzsteuerrecht, 2. Aufl., Herne 2014, Rz. 333 NWB JAAAG-48600
Die vor allem durch das BilMoG vom vorangebrachte Entkoppelung von Handels- und Steuerbilanz unter Beibehaltung der Maßgeblichkeitsverknüpfung hat sich bislang im Großen und Ganzen als praktikabel erwiesen.
Einheitsbilanzen sind deshalb nur noch begrenzt möglich.
Das derzeit im Steuerbilanzrecht vorzufindende Zusammenspiel von maßgeblichkeitsprägenden handelsrechtlichen GoB, steuergesetzlichen Ausnahme- und Sonderregelungen im Vergleich zur Handelsbilanz, d...