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Hinweise zur Vermeidung der insolvenzrechtlichen Anfechtung der Zahlung von Steuerberaterhonoraren
I. Einführung
Der Steuerberater eines später insolventen Mandanten gerät oft in das Visier des Insolvenzverwalters (vgl. Fischer, DB Dossier 9 S. 36 ff.; ders., DB Dossier 9 S. 43 ff.; Fuhst, DStR 2013 S. 782 ff.; Schmittmann, f. NWB EAAAD-28718; ders., f. NWB PAAAE-69470; Sundermeier/Gruber, DStR 2000 S. 929 ff.; Thole, DB Dossier 9 S. 3 ff.). Zunächst besteht die Gefahr der haftungsrechtlichen Inanspruchnahme, insbesondere seitdem der NWB JAAAG-37973, WM 2017 S. 383 ff.; vgl. Schmittmann, f. NWB PAAAG-40264) seine Rechtsprechung sowohl hinsichtlich der Fortführungsperspektive als auch der Haftung des Steuerberaters modifiziert hat: Besteht für eine Kapitalgesellschaft ein Insolvenzgrund, scheidet eine Bilanzierung nach Fortführungswerten aus, wenn innerhalb des Prognosezeitraums damit zu rechnen ist, dass das Unternehmen noch vor dem Insolvenzantrag, im Eröffnungsverfahren oder alsbald nach Insolvenzeröffnung stillgelegt werden wird. Der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragte Steuerberater ist verpflichtet zu prüfen, ob sich auf der Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und der ihm sonst bekannten Umständ...