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LSG Bayern Beschluss v. - L 8 SO 130/17 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eine grundsätzliche Ermessensreduzierung auf Null ist alleine wegen der existenzsichernden Zielrichtung der Leistungen im Rahmen einer Entscheidung nach § 41 a Abs. 7 Nr. 1 SGB II nicht gegeben.

2. § 23 Abs. 3 SGB XII ist europarechts- und verfassungskonform.

Fundstelle(n):
QAAAG-56433

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Bayern, Beschluss v. 02.08.2017 - L 8 SO 130/17 B ER

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