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LSG Bayern Beschluss v. - L 7 AS 427/17 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

1. Es ist höchstrichterlich nicht geklärt, ob der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Buchst. b SGB II bzw. nach § 23 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII in der ab geltenden Fassung für nicht erwerbstätige, nicht ausreisepflichtige Unionsbürger mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar ist.

2. Aufgrund des Vorlagebeschlusses des Sozialgerichts Mainz vom , S. 3 AS 149/16, anhängig beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvL 4/16, sind die Tatbestandsvoraussetzungen für eine vorläufige Leistungsgewährung nach § 41a Abs. 7 Nr. 1 SGB II erfüllt.

3. Das nach § 41a SGB II eingeräumte Ermessen ist im Regelfall auf Null reduziert. Dies folgt aus dem existenzsichernden Charakter dieser Grundsicherungsleistungen.

Fundstelle(n):
PAAAG-56429

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LSG Bayern, Beschluss v. 24.07.2017 - L 7 AS 427/17 B ER

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