2. Aufgrund des Vorlagebeschlusses des Sozialgerichts Mainz vom , S. 3 AS 149/16, anhängig beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvL 4/16, sind die Tatbestandsvoraussetzungen für eine vorläufige Leistungsgewährung nach § 41a Abs. 7 Nr. 1 SGB II erfüllt.
3. Das nach § 41a SGB II eingeräumte Ermessen ist im Regelfall auf Null reduziert. Dies folgt aus dem existenzsichernden Charakter dieser Grundsicherungsleistungen.
Fundstelle(n): PAAAG-56429
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
LSG Bayern, Beschluss v. 24.07.2017 - L 7 AS 427/17 B ER
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.