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Steuerrecht | Ertragszuschuss der Muttergesellschaft als verdeckte Einlage
Ein nicht rückzahlbarer Ertragszuschuss einer Muttergesellschaft an ihre Tochtergesellschaft stellt eine verdeckte Einlage dar, die bei der Muttergesellschaft zu nachträglichen Anschaffungskosten auf ihre Beteiligung an der Tochtergesellschaft führt und bei der Tochtergesellschaft den Ertrag wieder rückgängig macht. Außerdem erhöht der Ertragszuschuss bei der Tochtergesellschaft das steuerliche Einlagekonto gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 KStG.
[i]Bilanzgewinn wird erhöht Zunächst wirkt sich der Ertragszuschuss aber sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz als Ertrag aus und erhöht damit den Gewinn. Diese Gewinnerhöhung wird in der Steuerbilanz durch den Ansatz der verdeckten Einlage rückgängig gemacht. In der Handelsbilanz gibt es hingegen keine Korrektur durch eine verdeckte Einlage.
[i]Gewinnabführung hat keinen Einfluss auf verdeckte EinlageBei dem Ansatz der verdeckte...