Einkommensteuer | Absetzbarkeit privater Glasfaseranschlüsse (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat sich zur steuerlichen Absetzbarkeit
privater Glasfaseranschlüsse im Endnutzerhaushalt (über die nach § 35a Absatz 3
EStG möglichen 20 Prozent der Handwerkerleistung hinaus)
geäußert.
Hierzu führt der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister weiter aus:
Neben der steuerlichen Förderung nach § 35a Absatz 3 EStG werden Hausanschlüsse an Versorgungsnetze bei vermieteten Grundstücken berücksichtigt.
Die Kosten sind entweder als (nachträgliche) Herstellungskosten des Gebäudes (im Wege der Absetzung für Abnutzung) bei erstmaliger Verlegung oder als sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand bei Ersatz vorhandener Anschlüsse als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG abziehbar.
Darüber hinausgehende Ansätze, Aufwendungen für Glasfaseranschlüsse über die bestehenden Regelungen hinaus steuerlich zu fördern, werden von der Bundesregierung nicht verfolgt.
Quelle: BT-Drucks. 18/13307, Antwort auf Frage 21 des Abgeordneten Sebastian Hartmann (SPD)
Fundstelle(n):
MAAAG-56294