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Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Saisonarbeitskräften
Besonderheiten gelten für Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland
Zu Saisonarbeiten werden sehr viele deutsche Arbeitnehmer jedes Jahr eingestellt, zahlreiche Arbeitnehmer kommen aber aus dem Ausland. Hauptsächlich handelt es sich hier um Arbeitnehmer aus Ländern der EU.
I. Grundsätze
Saisonarbeitskräfte werden für bestimmte Zeiten eingestellt. Es fragt sich hier also, ob es sich sozialversicherungsrechtlich nicht um kurzzeitige und damit versicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse oder geringfügig Beschäftigte handelt. Hinsichtlich der ausländischen Arbeitskräfte ist aber zu beachten, dass nur dann, wenn deutsches Sozialversicherungsrecht anzuwenden ist, auch die Grundsätze der geringfügig entlohnten bzw. der kurzfristigen Beschäftigung gelten.
Auch Saisonarbeitskräfte müssen den Mindestlohn (zurzeit 8,84 € pro Arbeitsstunde) erhalten. In den meisten Fällen von Saisonarbeit bedeutet dies, dass eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nicht vorliegt. Ist dies doch der Fall, werden also 450 € im Monat nicht überschritten, dann besteht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Versicherungsfreiheit. In der Rentenversicherung tritt trotzdem Versicherungspflicht ein. Hier kann sich der Arbeitnehmer aber durch einen Antrag an seine...