Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verrechenbare Werbungskostenüberschüsse eines Kommanditisten bei Übernahme eines negativen Kapitalkontos an einer vermögensverwaltenden KG
Allein die Übernahme eines negativen Kapitalkontos an einer vermögensverwaltenden KG erhöht beim Erwerber der Kommanditanteile mangels gegenwärtiger wirtschaftlicher Belastung nicht das Verlustausgleichs- und Verlustabzugsvolumen i. S. des § 21 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 15a EStG (Bezug: § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1, § 15a, § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG).
Im Urteilsfall erwarb eine GbR Kommanditanteile an einer Immobilienvermögen verwaltenden GmbH & Co. KG, die in den Streitjahren 2008 bis 2010 negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielte. Nach § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG ist § 15a EStG sinngemäß anzuwenden. Danach darf der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der Kommanditgesellschaft – bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung am Werbungskostenüberschuss – weder mit anderen Einkünften aus Vermie...BStBl 1993 II S. 281BStBl 1997 II S. 250BStBl 1981 II S. 164