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Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung von Arbeitnehmererfindungen
Die bilanzsteuerrechtliche Beurteilung von Arbeitnehmererfindungen war Gegenstand einer Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder:
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Arbeitnehmererfindungen enthält das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG). Das ArbnErfG unterscheidet zwischen Erfindungen der Arbeitnehmer, die während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht wurden und aus der dem Arbeitnehmer obliegenden Tätigkeit oder auf maßgeblichen Erfahrungen oder Arbeiten im Betrieb beruhen (sog. gebundene Erfindungen oder Diensterfindungen). Erfindungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen und damit nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, sind sog. freie Erfindungen. Diensterfindungen kann der Arbeitgeber durch Erklärung gegenüber dem Arbeitnehmer in Anspruch nehmen. Dadurch geh...