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STFAN Nr. 9 vom Seite 6

Steuerlehre in NRW – Umsatzsteuer

Christian Mecklenbrauck, Rechtsanwalt; Lünen

Die Prüfungswahrscheinlichkeit wurde in der Weise ermittelt, dass die Anzahl der Abschlussprüfungen von Sommer 2012 bis Winter 2016 und die Prüfungen davon, in denen ein bestimmtes Thema geprüft worden ist, in Relation gesetzt wurden. Der prozentuale Wert der Prüfungshäufigkeit ergibt sich durch eine Auswertung der in den zehn Klausuren enthaltenen Aufgaben. Ein passendes Wissenstraining finden Sie auf den Seiten 24 ff.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Themengebiet
Prüfungswahrscheinlichkeit
Details (Prüfungshäufigkeit)
Prüfungshäufigkeit
Import/Export
90,00 %
  • Ausfuhrlieferung (6,52 %)
  • innergemeinschaftliche Lieferung (8,70 %)
  • innergemeinschaftlicher Erwerb (8,70 %)
  • Einfuhr (2,17 %)
30,44 %
Sonstige Leistungen
40,00 %
  • B2B-Bereich (4,35 %)
  • B2C-Bereich (0 %)
  • allgemeine sonstige Leistung (4,35 %)
8,70 %
Lieferungen
60,00 %
  • Versandhandel, § 3c UStG (4,35 %)
  • steuerbare und steuerpflichtige Lieferungen (6,52 %)
  • Werklieferung (2,17 %)
  • nicht steuerbare Lieferung (2,17 %)
15,21 %
Unentgeltliche Wertabgabe
60,00 %
  • Gegenstandsentnahme (10,87 %)
  • Nutzungsentnahme (0 %)
  • Leistungsentnahme (4,35 %)
15,22 %
Besteuerungsverfahren
40,00 %
  • Mindestbemessungsgrundlage (4,35 %)
  • Steuersatz (8,70 %)
  • Dauerfristverlängerung (2,17 %)
15,22 %
Vorsteuer
50,00 ...