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beA ist (auch) Fristpost!
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte treffen besondere Sorgfaltspflichten, wenn Fristpost versandt werden soll. Insbesondere wenn diese kurz vor Ablauf der Frist erledigt wird. Dies gilt für Briefpost, Faxpost und natürlich auch für beA-Post. Und weil es eine neue zulässige Versandart ist, gilt: Noch mehr Sorgfaltspflicht!
Eine Wiedereinsetzung für Notfristen kann es nur geben, wenn nachweislich alle möglichen Sorgfaltspflichten erfüllt worden sind und die Frist dennoch nicht eingehalten werden konnte. Die Regeln sind sehr streng, sehr oft ergibt sich aus dem Vortrag zum Wiedereinsetzungsantrag, dass an irgendeiner Stelle des Organisationsablaufs einer Aufmerksamkeitspflicht nicht Genüge getan wurde.
Bei Vorlage des fristauslösenden Schriftstücks müssen die Rechtsanwälte kontrollieren, ob die Frist(en) überhaupt notiert und ob sie korrekt notiert sind.
Kurze Kontrolle im E-Kalender, ob die Frist drinsteht – ob sich Ausdruck des Kalenders in der Papierakte befindet.
Prüfung des Papierfristenkalenders, ob die Frist tatsächlich und richtig eingetragen ist.
Im Falle der Wiedervorlage einer Akte, ob in der Akte Fristen gewahrt werden müssen.
Kontrolle, dass Vorfristen ordnungsgemäß notiert...