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PiR 9/2017 S. 280

IDW empfiehlt, den DRSC-Anwendungshinweis (E-AH 4) zu IFRS 2 zu spezifizieren

Die seitens des IASB – zurückgehend auf eine Anfrage an das IFRS IC – vorgenommenen Änderungen an IFRS 2 sehen Erleichterungen bei der Bilanzierung und Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungen mit einem Steuereinbehalt des Unternehmens zugunsten des Begünstigten vor. Ein relevanter Anwendungsfall in Deutschland ist z. B. der Einbehalt und die Abführung der – bei Zufluss anfallenden – Lohnsteuer. Eine solche Zusage ist nach den Änderungen als equity-settled zu behandeln, d. h. die Zahlung an die Steuerbehörde ist als Abzug vom Eigenkapital zu bilanzieren.

Der IFRS-Fachausschuss (IFRS-FA) des DRSC e. V. (DRSC) stellte nach der Veröffentlichung der Änderungen an IFRS 2 vom Juni 2016 fest: Die neuen Regelungen zur Bilanzierung von Nettoerfüllungsvereinbarungen behandeln den Fall von Kompensationszahlun...

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