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BFH 31.05.2017 XI R 40/14, NWB 36/2017 S. 2731

Umsatzsteuer | Kein Abzug anteiliger Vorsteuern aus der Errichtung eines Verwaltungsgebäudes einer Lotsenbrüderschaft beim Seelotsen

Umsatzsteuer auf von einer Lotsenbrüderschaft bezogene Eingangsleistungen, die sie zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Selbstverwaltungsaufgaben verwendet, kann nach dem der der Lotsenbrüderschaft zugehörige Seelotse nach anteiliger Umlegung auf ihn – auch unter Beachtung des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer – nicht als Vorsteuer abziehen.

Anmerkung:

Der Kläger als unternehmerisch tätiger Lotse wollte anteilig Vorsteuern aus Leistungsbezügen der Lotsenbrüderschaft – einer Körperschaft des öffentlichen Rechts – geltend machen, soweit er die Aufwendungen in Gestalt von Kostenumlagen der Lotsenbrüderschaft getragen hat. Es überrascht wenig, dass ihm der (anteilige) Vorsteuerabzug verwehrt blieb, weil er nicht Leistungsempfänger der Leistungsbezüge der [i]Masuch, N...

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