Erste Hinweise und viele offene Fragen
Jeder noch so kleine Schritt in die richtige Richtung verkürzt die Distanz zum Ziel
Bei der Umsetzung der steuerrechtlichen Anforderungen an die Aufbewahrung von elektronischen Unterlagen herrscht auch mehr als zweieinhalb Jahre nach der Veröffentlichung des BMF-Schreibens zu den GoBD in vielerlei Hinsicht Unsicherheit: Dürfen die (Papier-)Belege nach dem Einscannen vernichtet werden? Was ist bei der Konvertierung von elektronischen Daten in ein unternehmenseigenes Format zu beachten? Zählen auch Sprachnachrichten, zum Beispiel auf einem Anrufbeantworter, zu den aufbewahrungspflichtigen Unterlagen? Und kann auch eine Cloud Speicherort von elektronischen Dokumenten sein? Zwar lassen die vielfältigen, unterschiedlichen Abläufe in der Praxis keine allgemeingültige Aussage zu. Jedoch lassen sich anhand von typischen Aufbewahrungsformen konkrete Handlungsempfehlungen für eine steuerrechtskonforme Aufbewahrung ableiten, um so bereits im Vorfeld Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden vorzubeugen. Mit den rechtlichen Anforderungen an die Aufbewahrung von elektronischen Unterlagen haben sich Henn/Kuballa in NWB 35/2017 auseinandergesetzt. In dieser Ausgabe nun liefern die Autoren auf eine detaillierte Beschreibung der in der Unternehmenspraxis üblicherweise auftretenden Fallgestaltungen und geben Handlungsempfehlungen hierzu. Ein Schwerpunkt liegt dabei unter anderem auf den Anforderungen an das Verfahren beim ersetzenden Scannen.
Obwohl auch im Unternehmenserbschaftsteuerrecht nach wie vor viele Fragen offen bleiben, geben die koordinierten Ländererlasse der Finanzverwaltung vom doch erste Hinweise zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts und somit zumindest eine gewisse Planungssicherheit. Nachdem Eisele sich in Teil 1 seiner Darstellung (NWB 35/2017 S. 2670) ausgewählten Einzelfragen u. a. zum Begünstigungsregime mit Regel- und Optionsverschonung, dem Vorwegabschlag für Familienunternehmen sowie Schwerpunktthemen des modifizierten Verwaltungsvermögensbegriffs gewidmet hat, ist Erörterungsgegenstand des zweiten Teils auf nun die steuerliche Begünstigung so genannter Großerwerbe und die damit verbundene erstmalige Einführung eines Abschmelzmodells sowie eines Erlassmodells als Ausfluss einer Verschonungsbedarfsprüfung.
Als Schritt in die richtige Richtung bezeichnen Dommermuth/Schiller die Maßnahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, mit dem der Gesetzgeber die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung besonders in kleinen und mittleren Unternehmen fördern will. unterziehen die Autoren die Reform einer kritischen Analyse und zeigen auf, welche Änderungen auf die Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer nun zukommen.
Beste Grüße
Claudia Kehrein
Fundstelle(n):
NWB 2017 Seite 2721
LAAAG-55334