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Erbschaftsteuer/Insolvenzrecht – Erbschaftsteuer als Masseverbindlichkeit (BFH)
Die Erbschaftsteuer auf Erwerbe des Insolvenzschuldners nach Insolvenzeröffnung ist Masseverbindlichkeit i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 zweiter Halbsatz InsO und als solche gegen den Insolvenzverwalter festzusetzen.
Hintergrund: Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können gegen den Insolvenzverwalter nur festgesetzt werden, wenn sie Masseverbindlichkeiten und keine Insolvenzforderungen sind.
Sachverhalt und Verfahrensgang: Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des Insolvenzschuldners. Das Insolvenzverfahren wurde im April 2010 eröffnet. Der Insolvenzschuldner ist Alleinerbe der im Oktober 2010 verstorbenen Erblasserin. Er nahm die Erbschaft im Mai 2012 an.
Das Finanzamt setzte die Erbschaftsteuer gegen den Kläger als Insolvenzverwalter fest und forderte ihn zur Zahlung auf. Der ...