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BBK Nr. 17 vom

Besteuerung und Buchung von Gesellschafterbeiträgen

Karl-Hermann Eckert

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Grundsätze

[i]Vanheiden, Unternehmer, infoCenter NWB YAAAA-41721 Personenvereinigungen und deren Gesellschafter sind eigenständige Rechtsträger und können umsatzsteuerrechtlich unabhängig voneinander die Eigenschaft des Unternehmers erfüllen. Somit ist sowohl ein Leistungsaustausch zwischen Gesellschaft und Gesellschafter als auch zwischen Gesellschafter und Gesellschaft möglich.

Jedoch allein durch die Beteiligung an einer Gesellschaft und die Mitunternehmerstellung wird der Gesellschafter noch nicht zum Unternehmer: Er wird nur dann zum Unternehmer, wenn er sämtliche Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 und 2 UStG erfüllt.

Daneben ist zu beachten, dass ein Gesellschafter eine Leistung zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks auf der gesellschaftsrechtlichen Ebene erbringen kann. Derartige Leistungen werden nicht im Leistungsaustausch erbracht und sind deshalb nicht umsatzsteuerbar.

Entscheidend für die Beurteilung eines Leistungsaustausches oder eines Gesellschafterbeitrags ist, ob es sich um Leistungen handelt,

  • die als Gesellschafterbeitrag durch die Beteiligung am Gewinn oder Verlust der Gesellschaft abgegolten werden, oder

  • die gegen Sonderentgelt ausgeführt werden und damit auf einen Leistungsaustausch gerichtet sind....

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