Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
FG Rheinland-Pfalz 23.11.2016 2 K 2395/15, KSR 9/2017 S. 12
Gestaltungsmissbrauch bei vorgeschalteter Schenkung
Wenn Eltern ihren minderjährigen Kindern Aktien schenken, die diese anschließend – vertreten durch die Eltern als gesetzliche Vertreter – mit Gewinn veräußern, ist der Veräußerungsgewinn nach Ansicht des FG Rheinland-Pfalz gem. § 17 Abs. 1 EStG wegen Gestaltungsmissbrauchs nicht den Kindern, sondern den Eltern zuzurechnen, wenn keine außersteuerlichen Gründe für die dem Verkauf vorgeschaltete Schenkung zu erkennen sind.