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Umsatzsteuer | Vorsteuervergütungsanspruch mit Kopie der Rechnungskopie
Nach der bis zum geltenden Rechtslage mussten einem elektronisch übermittelten Vorsteuervergütungsantrag nicht die eingescannten Originalrechnungen beigefügt werden, sondern es genügte die Beifügung von Kopien von Rechnungskopien. Der Unternehmer durfte also die Rechnungskopie einscannen und beifügen.
[i]Auch die Kopie einer Kopie ist eine KopieDer BFH stützt sich auf den Wortlaut des § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV in der bis zum gültigen Fassung. Danach musste auf elektronischem Weg die Rechnung in Kopie beigefügt werden. Dies umfasst nach dem BFH auch eine mittelbare Kopie, d. h. eine Kopie der Rechnungskopie.
[i]Keine erhöhte MissbrauchsgefahrAußerdem ist die Kopie einer Kopie nicht missbrauchsanfälliger als die Kopie des Originals. Zur Bekämpfung eines Missbrauchs wäre die Vorlage der Originalrechnung in Papierform erforderlich; dieses Erf...