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FG München 13.03.2017 7 K 1620/14, BBK 17/2017 S. 784

Bilanzierung | Aktivierung einer Rückdeckungsversicherung

Die Aktivierung einer Rückdeckungsversicherung richtet sich nach dem von dem Versicherungsunternehmen gebildeten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital, in das der Sparanteil des Versicherungsbeitrags und der rechnungsmäßige Zins eingehen. Dies gilt auch dann, wenn die Rückdeckungsversicherung als Kapital-Lebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ausgestaltet ist.

[i]Keine Begrenzung durch Wert der PensionsrückstellungDer bilanzielle Wert der Rückdeckungsversicherung wird hingegen nicht durch den Passivwert der Pensionsrückstellung begrenzt, auch wenn die Rückdeckungsversicherung kongruent ausgestaltet ist, also die Pensionsverpflichtung in voller Höhe abdecken soll; denn der Anspruch aus der Rückdeckungsversicherung und die Pensionsverpflichtung sind zwei selbständige Wirtschaftsgüter.

[i]BMF folgt BFHDas FG Mün...

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