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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: Befreiung der Verwaltung von Unterstützungskassen (BFH)
Die Verwaltungsleistungen von betrieblichen Versorgungseinrichtungen sind jedenfalls dann nicht nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG steuerfrei, sondern umsatzsteuerpflichtig, wenn die Arbeitnehmer kein Anlagerisiko tragen und der Arbeitgeber zur Zahlung an das Altersversorgungssystem gegenüber seinen Arbeitnehmern gesetzlich verpflichtet ist ().
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine Verwaltungsgesellschaft für betriebliche Versorgungswerke. Sie erbrachte in den Streitjahren 2003 und 2004 u. a. Verwaltungsleistungen an eine Versorgungskasse sowie fünf weitere betriebliche Altersversorgungswerke (freie Unterstützungskassen). Hierbei schloss die Klägerin mit Unternehmen (Trägerunternehmen), die ihren Arbeitnehmern (Leistungsanwärtern) individuelle oder gesamtbetriebliche Altersversorgungszusagen gewährten, zum Zwecke der Einrichtung einer freien Unterstützungskasse einen Geschäftsbesorgungsvertrag. Die Klägerin sah ihre Umsätze an die freien Unterstützungskassen als steuerpflichtig an und machte darauf anteilig entfallende Vorsteuerbeträge geltend. Das FA versagte hierbei den Vorsteuerabzug in vollem Umfang, da die...