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Darlehensrecht | Formularmäßig vereinbarte Bearbeitungsentgelte auch in Kreditverträgen mit Unternehmen unwirksam
Die in Darlehensurkunden eines Kreditinstituts für den Abschluss von Kreditverträgen mit Unternehmern enthaltene formularmäßige Klausel „Bearbeitungsentgelt für Vertragsschluss 10.000 €“ ist unwirksam (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB; BGH XI ZR 233/16). Mit dem weiteren Urteil BGH XI ZR 562/15 hat der Senat bestätigt, dass eine Klausel über Bearbeitungsentgelte auch im unternehmerischen Rechtsverkehr der Inhaltskontrolle des § 307 BGB unterfällt. Zudem hat er entschieden, dass die kenntnisabhängige Verjährungsfrist (§ 199 Abs. 1 BGB) 2011 zu laufen begonnen hat, weil sich erst in dem Jahr eine gefestigte Auffassung der Oberlandesgerichte herausgebildet hatte, wonach Klauseln über Bearbeitungsentgelte in Abweichung von einer früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung unwi...