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Einkommensteuer | Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung
Die mit der Abgeltungsteuer als Schedule eingeführten Besonderheiten der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) bedingen eine tatsächliche Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht. Sie gilt nach dem auch hinsichtlich von Verlusten aus der Veräußerung einer Lebensversicherung.
Der steuerlich anerkannte Verlust ist entstanden, weil der Kläger als bisheriger Versicherungsnehmer einer im Jahr 1999 abgeschlossenen fondsgebundenen Lebensversicherung auf das Leben seiner Ehefrau dieser im Jahr 2009 die Lebensversicherung vor Ablauf S. 2641 [i]Grundlagen „Abgeltungsteuer“ NWB MAAAE-27762 der zwölfjährigen Laufzeit veräußerte. Zur Finanzierung des Kaufpreises gewährte der Kläger seiner Ehefrau ein zinsloses, bei Fälligkeit der Versicherung rückzahlbares Darlehen. Von übergreifender Bedeutung ist die Klarstellung, dass ...