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Körperschaftsteuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen aufgrund eines Mitarbeiter-Aktienoptionsprogramms
Die Beteiligten streiten über die körperschaftsteuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen aufgrund eines Aktienoptionsprogramms.
Die Klägerin ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft, die im Jahr 2009 ein Aktienoptionsprogramm zur Ausgabe von Bezugsrechten auf Aktien für ihre Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte der nachgeordneten verbundenen Unternehmen (Y- und Z-GmbH) aufgelegt hatte. Im Jahr 2011 wurden Optionen im Wege der Vollausübung und nach der Differenzmethode ausgeübt. Die Optionen wurden bedient durch Aktien der Klägerin, die die Z-GmbH im Depot hielt. Die Z-GmbH verkaufte die Aktien an die Y-GmbH, die die Aktien an die Bezugsberechtigten übertrug. Soweit der Aufwand aus dem Aktienoptionsprogramm nachgeordnete Gesellschaften der Y-GmbH betraf, trugen diese Gesellschaften den Aufwand selbst. Der von der Y-GmbH für ihre eigenen Mitarbeiter zu tragende Aufwand belief sich im Jahr 2011 auf 619.197 €, der sich aus der Differenz zwischen dem Aufwand im Wege der Vollausübung, der Differenzmethode und durch den Übertrag von Aktien an Mitarbeiter zusammensetzte. Die Berechnung war nicht nachvollziehbar, da wohl in...