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Auswirkungen der Gleitzone auf sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnisse
Gesonderte Beitragsberechnung in Fällen der Gleitzone
Mit der Gleitzonenregelung soll die sogenannte Niedriglohnschwelle abgefedert werden, da sie sonst in geringfügig vergüteten Beschäftigungsverhältnissen bei Überschreiten der 450-€-Grenze zu einem abrupten Anstieg auf den vollen Sozialversicherungsbeitrag führen würde.
I. Grundsätze
Eine Gleitzone i. S. des SGB liegt bei einem Beschäftigungsverhältnis vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 450,01 € und 850,00 € im Monat liegt und die Grenze von 850,00 € im Monat regelmäßig nicht überschritten wird (§ 20 Abs. 2 SGB IV).
Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend. Hierbei ist aber nach Auffassung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger in ihrem Gemeinsamen Rundschreiben vom 9.12.2014 zu den versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Auswirkungen auf Beschäftigungsverhältnisse in der Gleitzone zu beachten, dass ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, das in Bezug auf die Versicherungspflicht als zuerst aufgenommene Beschäftigung gilt und nicht mit der bzw. den anderen Beschäftigungen zusammenzurechnen ist, nicht zu berücksichtigen ist.
Die Gleitzonenregelung führt zu einer besonderen Entgeltberechnung. Diese Berechnung gil...