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Abfindungen
Aspekte bei der arbeits-, steuer- und beitragsrechtlichen Behandlung
Abfindungen sind in engem Zusammenhang mit der Auflösung eines Arbeits-/Dienstverhältnisses zu sehen. Im betrieblichen Alltag werden sie i. d. Regel eingesetzt, um die mit der Auflösung verbundenen Nachteile für den Arbeitnehmer auszugleichen. Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann die Abfindungszahlung sowohl in steuer- als auch in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht privilegiert sein. Der folgende Beitrag soll bei häufig vorkommenden Fragen im Zusammenhang mit Abfindungszahlungen einen Überblick geben.
I. Allgemeines
Eine Abfindung wird i. d. Regel als Entschädigung für den Verlust eines Arbeitsplatzes angesehen. Anlässe sind in erster Linie unwirksame Kündigungen, gerichtliche Auflösungsurteile, Sozialplanabfindungen oder einvernehmliche Aufhebungsverträge.
Keine Abfindungen sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes Zahlungen an einen von der Arbeit freigestellten Arbeitnehmer, die aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs bis zum vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses geleistet werden ( BStBl 1994 II S. 653).
II. Arbeitsrechtliche Aspekte
1. Netto oder Brutto?
Wird einem Arbeitnehmer die Zahlung einer Abfindung zugesagt, so hande...