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Lohn und Gehalt kompakt
Lohnsteuer | Abgrenzung von Gehaltsumwandlung und Zuschuss
Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen für Internetnutzung und Fahrtkosten des Arbeitnehmers werden auch dann zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt und können nach § 40 Abs. 2 EStG versteuert werden, wenn den Zuschusszahlungen Lohnherabsetzungen vorausgehen (; Revision zugelassen).
Sachverhalt:
Die Klägerin gewährte ihren nicht tarifbeschäftigten Arbeitnehmern unter anderem Zuschüsse für die Internetnutzung und zu Fahrtkosten. Sie unterwarf diese Zuschüsse den Pauschalsteuersätzen nach § 40 Abs. 2 EStG. Das FA ging davon aus, dass die Zuschüsse zu den Fahrtkosten sowie zu der Internetnutzung nicht steuerbegünstigt seien, da sie nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wurden. Es handle sich insoweit um eine Umwandlung des zuvor vereinbarten Entgelts. Laut der Klägerin liegt keine Gehaltsumwandlung vor, denn die Arbeitnehmer hätten zuvor durch einen unbedingten Entgeltverzicht den Bruttoarbeitslohn reduziert.
Hierzu führte das FG Münster unter anderem weiter aus:
Es handelt sich in diesen Fällen um zusätzlich geschuldeten Arbeitslohn, da die Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Zahlung d...