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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 14 R 1109/14

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger für seine Tätigkeit ab 01.01.2012 als Energieberater bei der Beigeladenen zu 1) (Verbraucherzentrale NRW) der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt und hierbei insbesondere über die Frage, ob die vom Kläger ausgeübte Tätigkeit berufsspezifisch für die eines Architekten ist.

Fundstelle(n):
DAAAG-54343

Preis:
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 19.05.2017 - L 14 R 1109/14

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