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Track 12-14 | Realteilung: Buchwertfortführung setzt keinen Teilbetrieb voraus
Wie der BFH aktuell entschieden hat, liegt eine gewinnneutrale Realteilung in allen Fällen der Sachwertabfindung eines ausscheidenden Gesellschafters vor, wenn dieser die erhaltenen Wirtschaftsgüter weiter als Betriebsvermögen verwendet. So wird eine Buchwertfortführung auch dann ermöglicht, wenn der ausscheidende Gesellschafter lediglich Einzelwirtschaftsgüter ohne Teilbetriebseigenschaft erhält. Damit wendet sich der BFH ausdrücklich gegen die Auffassung der Finanzverwaltung.
Eine gute Nachricht gibt es für die Gesellschafter von Personengesellschaften. Sie können künftig weitergehender als bisher aus ihrer Gesellschaft ausscheiden – ohne die Aufdeckung stiller Reserven, also gewinnneutral. Wie der Bundesfinanzhof aktuell geurteilt hat, liegt bei einer Sachwertabfindung in allen Fällen eine gewinnneutrale Realteilung vor, wenn der ausscheidende Gesellschafter die erhaltenen Wirtschaftsgüter weiter als Betriebsvermögen verwendet. So ist eine Fortführung des Buchwerts auch dann möglich, wenn der ausscheidende Gesellschafter lediglich Einzelwirtschaftsgüter erhält, die keinen Teilbetrieb bilden.
Damit wendet sich der für die Personengesellschaften zuständige IV. Senat des BFH – mit d...