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Das „neue“ zur Rückabwicklung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Bauträgergeschäften
Erste Analyse ergibt rechtsstaatliche Bedenken
Abermals hat die Verwaltung ein BMF-Schreiben zur Rückabwicklung der von Bauträgern wegen der unzutreffenden Verwaltungsauffassung für die Bauunternehmer abgeführten Umsatzsteuer erlassen. Darin finden sich Ausführungen, die zu neuen Rechtsstreitigkeiten führen werden.
A. Der lange Weg bis zum
Die Finanzverwaltung hatte ab dem Jahr 2011 Bauträger in die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG) einbezogen. Der (BStBl 2014 II S. 128 ff.) diese Verwaltungsauffassung verworfen. Damit konnten nun die Bauträger die Rückerstattung der zu Unrecht für die Bauunternehmer abgeführten Umsatzsteuer verlangen. Zur Vermeidung von Steuerausfällen hat der Gesetzgeber im „Kroatienanpassungsgesetz“ die Regelung des § 27 Abs. 19 UStG für diese Fälle geschaffen. Danach war die an den Bauträger zu erstattende Umsatzsteuer nun vom Bauunternehmer zu bezahlen. Diesem sollte ein zivilrechtlicher Anspruch gegen den Bauträger auf Zahlung der Umsatzsteuer zustehen. Diesen Anspruch konnte der Bauunternehmer an das Finanzamt abtreten, das ihn mit der Steuerschuld des Bauunternehmers verrechnet, so dass der Rückabwicklungsantrag des Bauträgers zu keinen Zahlungen...