IWB Nr. 16 vom Seite 1

Fabelhafte Steuern

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Das [i]Einhorn-Hype, was kommt als Nächstes?Einhorn ist ein Fabelwesen. Es hat Pferdegestalt, ist weiß und hat ein gerades Horn mitten auf der Stirn. Klar, das weiß schließlich jeder. Was hat das jetzt mit Steuern zu tun? Offenbar ist unsere Domäne die letzte, in der kein umfassender Einhorn-Hype ausgebrochen ist. Seine Nutzung für Werbezwecke ist sonst universell. Kein Joghurt, keine Schokolade, kein glitzerbestäubter Frappuccino, kein rosa Duschgel und kein... WC-Papier von dem nicht ein Hersteller denkt, dass sich die Einhorn-Edition besser in die Herzen der Kunden schleicht. Dabei geht es mitnichten nur um Kinderherzen! Also letzte Gelegenheit für eine populäre Einhornsteuer oder eine Einhorn-alternativlos-Steuerreform; das ergäbe einen griffigen Kurztitel – klingt StEinhaltG nicht süß? Ich wage nicht, es mir vorzustellen, aber wahrscheinlich wollen dann alle noch viel mehr davon. Der erste gedankliche Haken ist, dass Einhorn-Steuern schon wesensgemäß die „letzten ihrer Art“ sein müssten. Vielleicht hat das Einhorn auch deshalb im Steuerrecht noch keinen Huf in die Tür bekommen, weil es ein Symbol der Unschuld und Reinheit ist. Es ist der Superlativ der sprichwörtlichen „weißen Weste“. Das passt eben nicht.

[i]Internationale Beitreibungshilfe in SteuersachenGanz und gar nicht fabelhaften, sondern ganz realen Fragen sind die Autoren dieser Ausgabe verpflichtet: Seer gibt in seiner Keynote ab einen grundlegenden Überblick über Rechtsgrundlagen und Rechtsschutz bei der internationalen Beitreibungshilfe. Angesichts der Mobilität von Personen und Unternehmen ist sie die Fortsetzung des zunehmenden steuerlichen Informationsaustausches.

[i]Begünstigte von US-Trusts in Deutschland Eiling/Lüdicke gehen ab der Besteuerung der Begünstigten von US-Family-Trusts in Deutschland nach. Neben der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 15 AStG auf US-Trusts stellen sie die Frage, welchen Einfluss der wenig geläufige deutsch-amerikanische Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag von 1954 insoweit hat. Anlass für die Beschäftigung damit könnte der Umzug vieler US-Mitarbeiter aus der Londoner Finanzwelt nach Frankfurt/M. in den kommenden Jahren bieten.

[i]Anwendung des MLI, insbesondere auf VerrechnungspreiseEinem zukünftig sicher sehr verbreiteten Thema widmen sich Heidecke/Lappé/Linn mit Ihrem Beitrag zum Multilateralen Instrument und einer ersten Analyse der verrechnungspreisrelevanten Artikel des MLI. Dieses verlangt dem Rechtsanwender in Zukunft neben der Prüfung des DBA auch einen Abgleich mit der OECD-Matching-Database ab (s. ). Die steuerliche Planung wird dadurch noch aufwendiger.

[i]EuGH-Rechtssache Bechtel und BechtelDem Bechtel und Bechtel nimmt sich die Besprechung von Schütz ab an. Nach Ansicht des Gerichtshofs gebietet die Arbeitnehmerfreizügigkeit dem EU-Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers grundsätzlich, an die persönliche und familiäre Situation anknüpfende Steuervergünstigungen zu gewähren. Damit ist nicht nur der § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG hinfällig, es drohen weitreichende Folgen.

Ich wünsche Ihnen viele hilfreiche Erkenntnisse

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 16 / 2017 Seite 1
NWB BAAAG-54040