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Sonderausgabenabzug bei nach DBA steuerfreien Einnahmen
, Bechtel und Bechtel
[i]EuGH, Urteil vom 22.6.2017 - Rs. C-20/16 NWB FAAAG-48704, Bechtel und Bechtel Vorsorgeaufwendungen sind u. a. dann als Sonderausgaben abziehbar, wenn sie nicht in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Der EuGH ist in einem Urteil vom der Frage nachgegangen, ob der Abzug von Vorsorgeaufwendungen auch dann ausgeschlossen ist, wenn der im Inland wohnhafte Steuerpflichtige im öffentlichen Dienst eines anderen EU-Mitgliedstaates beschäftigt ist dort und aus den nach einem DBA steuerfreien Einnahmen Beiträge zur Altersvorsorge- und Krankenversicherung entrichtet. Der vorliegende Beitrag stellt das Urteil vor und untersucht die daraus zu ziehenden Konsequenzen.
Jeder Arbeitnehmer fällt in den Schutzbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit, gleichgültig, ob er in einem privatrechtlichen oder als Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht.
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit verpflichtet grundsätzlich den Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers, an die persönliche und familiäre Situation anknüpfende Steuervergünstigungen zu gewähren.
Der Wohnsitzstaat kann sich der Verpflichtung zur Gewährung von persönlichen und familiären Steu...