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Kassensicherungsverordnung
Der Bundesrat hat am die Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV) beschlossen. Diese präzisiert, welche elektronischen Aufzeichnungssysteme über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen. Die Verordnung ist unter der NWB DokID NWB SAAAG-51866 in der NWB Datenbank abrufbar. Wir werden in der nächsten Ausgabe ausführlich darauf zurückkommen.