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Behandlung der Vertragsarztzulassung beim Praxiserwerb
Der [i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAG-53545 BFH hat in drei Urteilen vom - VIII R 7/14 (BStBl 2017 II S. 689), VIII R 56/14 (BStBl 2017 II S. 694) und VIII R 24/16 NWB JAAAG-45094 die Rechtsprechung zur Abgrenzung des Erwerbs von Vertragsarztpraxen samt eines abschreibbaren Praxiswerts einerseits, vom Erwerb nur eines nicht abschreibbaren wirtschaftlichen Vorteils aus einer Vertragsarztzulassung anderseits fortentwickelt.
Ausführlicher Beitrag s. .
Sozialrechtlicher und zivilrechtlicher Rahmen
[i]Übergang der Zulassung Bedingung für das Wirksamwerden des zivilrechtlichen KaufvertragsDie oben beschriebene Abgrenzungsfrage stellt sich, wenn Vertragsarztpraxen auf der Grundlage eines Nachbesetzungsverfahrens (§ 103 SGB V) in einem zulassungsbeschränkten Bereich übertragen werden. Dieses muss der Praxisveräußerer durch einen Antrag auslösen. Er verpflichtet sich in der Regel im Praxisübernahmevertrag, die Entscheidung des Zulassungsausschusses zugunsten des Erwerbers zu beeinflussen und Auflagen des Zulassungsausschusses zu erfüllen. Der erfolgreiche Übergang der Zulassung ist in der Regel Bedingung oder die Geschäftsgrundlage für das Wirksamwerden des zivilrechtlichen Kaufvertrags.
Erwerb einer Praxis als Chancenpaket
[i]Aufteilung der Anschaffungskosten kommt nicht in BetrachtDer BFH führt seine Rechtsprechung aus dem (BStBl 2011 II S. 875) fort, nach dem ...BStBl 2017 II S. 689BStBl 2017 II S. 694