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Aktuelle Entwicklungen in der Umsatzbesteuerung von Dozenten
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAG-53543 Bildungsdienstleistungen sollen nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL von der Umsatzsteuer befreit werden. Dies wurde jedoch nur zum Teil durch die Mitgliedstaaten umgesetzt.
Ausführlicher Beitrag s. .
Rechtslage in Deutschland: Der BFH [i]Grambeck, NWB 11/2016 S. 760hat für Deutschland bereits vor einigen Jahren festgestellt, dass § 4 Nr. 21 UStG die Vorgaben der MwStSystRL nicht ausreichend umgesetzt hat und sich Bildungsträger bzw. Privatlehrer daher direkt auf die günstigeren Regelungen der MwStSystRL berufen können. Dabei legt der BFH Art. 132 MwStSystRL weit aus. Für Anbieter von Fahrsicherheitstrainings, WingTsun, Sofortmaßnahmen am Unfallort, Tanz- oder Ballettunterricht und Schwimmlernkursen konnte der BFH in diversen Urteilen klare Abgrenzungskriterien herausarbeiten. Aktuell sind Verfahren anhängig, die Umsätze von Fahrschulen betreffen (s. Vorlagebeschluss des BFH an den NWB CAAAG-51400). Dieses Verfahren ist für die Praxis von großer Bedeutung, da es eine Vielzahl von Fahrschulen betreffen wird und damit ein großes Haftungsrisiko für Steuerberater einhergeht. Aber auch inhaltlich wird die Abgrenzung von Beruf und Freizeit mit Sp...