WP Praxis Nr. 9 vom Seite 1

Nachwirkungen einer Betriebsfeier – Zusammenfassung eines Urteils

Heinrich Steinfeld | Leitung Programm Praxis

Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater dürfte sich mit Betriebsfeiern im Wesentlichen dahingehend beschäftigen, ob die Kosten korrekt gebucht wurden. Als Teilnehmer an einer Betriebsfeier wird der persönliche Spaß an der Veranstaltung im Vordergrund stehen. Dieser Spaß hat schon in vielen Fällen zu einem „bösen Erwachen“ geführt, wenn das eigene Verhalten während der Feier für nachhaltigen Gesprächsstoff gesorgt hat. Dass selbst der Heimweg von der Betriebsfeier zu einem Stolperstein werden kann, zeigt folgender Fall des ).

Sachverhalt: 2013 befand sich die Klägerin auf dem Rückweg von einer Betriebsfeier in Begleitung eines Kollegen, der ihr Fahrrad schob. In diesem hatte die Klägerin ihre Handtasche mit Wohnungsschlüssel ungesichert abgelegt. Unterwegs stellten beide das Fahrrad an einer Säule ab und wandten sich einander zu, so dass das Rad für wenige Minuten ohne Beobachtung blieb. In dieser Zeit entwendete ein unbekannter Täter die Handtasche. Der Polizei meldete die Klägerin den Diebstahl noch am Tatort, nachdem die Polizei von einem Zeugen benachrichtigt wurde. Sie übernachtete sodann in der Wohnung einer Verwandten und begab sich am nächsten Morgen zur eigenen Wohnung. In diese waren zwischenzeitlich Unbekannte mit Hilfe des entwendeten Schlüssels eingedrungen und hatten nach den Angaben der Klägerin diverse Wertgegenstände gestohlen. Vom beklagten Versicherer, bei dem die Klägerin eine Hausratversicherung unterhielt, hat sie zunächst den Ersatz der Hälfte des Wertes dieser Gegenstände verlangt.

Urteil: Es liegt kein nach den Versicherungsbedingungen versichertes Ereignis vor. Die Klägerin hat die Tasche nicht dauerhaft beaufsichtigt und war „so stark und so lange abgelenkt“, dass sie fahrlässig gehandelt hat.

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Beste Grüße

Heinrich Steinfeld

Fundstelle(n):
WP Praxis 9/2017 Seite 1
NWB JAAAG-53852