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Insolvenzrecht | Anfechtung der Auszahlung von im Schneeballsystem erzielten Scheingewinnen
Auszahlungen von in sog. Schneeballsystemen erzielten Scheingewinnen können letztlich unbeschadet eines ordnungsgemäßen Zustandekommens des Gewinnverwendungsbeschlusses in der Insolvenz als objektiv unentgeltliche Leistungen angefochten werden (§ 134 Abs. 1 InsO). Erhält ein Anleger Auszahlungen, die sowohl auf Scheingewinne als auch auf die Einlage erfolgen, sind diese nur anfechtbar, soweit es um die Auszahlung auf Scheingewinne geht. Die Rückzahlung der Einlage stellt in diesen Fällen regelmäßig den Gegenwert für die vom Anleger erbrachte Einlage dar.
Der BGH hatte bereits mit Urteil vom - IX ZR 189/16 NWB AAAAG-48937) entschieden, dass die Treuepflicht des Kommanditisten der Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs nach dem Gesellschaftsvertrag nicht entgegensteht...