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Musterklage zu Straßenausbaubeiträgen
[i]BdSt, Pressemitteilung vom 3.8.2017Der Bund der Steuerzahler lässt mit einer neuen Musterklage prüfen, ob Hauseigentümer die Erschließungsbeiträge für den Straßenausbau von der Steuer absetzen dürfen. Im konkreten Fall ließ die Gemeinde eine Sandstraße ausbauen und beteiligte die Anwohner an den Erschließungskosten. Aufgrund des Vorauszahlungsbescheids mussten die Kläger mehr als 3.000 € für den Ausbau der Straße zahlen. In den Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2015 machte das Ehepaar die Kosten als Handwerkerleistung geltend. Da nur die Arbeitskosten, nicht aber Materialkosten bei der Steuer abgezogen werden dürfen, im Vorauszahlungsbescheid der Gemeinde jedoch nur eine Gesamtsumme ausgewiesen war, schätzte die Steuerberaterin die Arbeitskosten auf 50 %. Das Finanzamt erkannte die Erschließungsbeiträge nicht an und verwies auf das (BStBl 2016 I S. 1213), wonach Maßnahmen der öffentlichen Hand [i]Zum BMF-Schreiben vom 9.11.2016 s. Nolte, NWB 2/2017 S. 121 nicht nach § 35a EStG begünstigt sind. Gegen den ablehnenden Einspruchsbescheid richtet sich nun die Klage beim FG Berlin-Brandenburg (Az.: 3 K 3130/17). S. 2571
Der Bund der Steuerzahler lässt diesen Fall überprüfen, weil die Finanzgerichte die Rechtsfr...BStBl 2014 II S. 882