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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: Prozessuale Folgen der einseitigen Hauptsacheerledigungserklärung
Hat ein Rechtsanwalt als Geschäftsführer und Prozessbevollmächtigter einer GmbH zunächst die Feststellung der Nichtigkeit der vom Finanzamt geschätzten Umsatzsteuervorauszahlungen eines Kalenderjahres sowie die Aufhebung der Vorauszahlungsbescheide beantragt und nach Einreichung der Umsatzsteuerjahreserklärung einseitig die Erledigung der Hauptsache erklärt, so ist der Rechtsstreit nicht in der Hauptsache erledigt, wenn die eingereichte Jahresumsatzsteuererklärung nicht nach § 168 Satz 1 AO einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht, weil sie eine geringere verbleibende Umsatzsteuer ausweist als die Summe der zuvor festgesetzten Vorauszahlungen und das Finanzamt mangels Einreichung eines Jahresabschlusses bislang weder der Jahreserklärung zugestimmt noch einen Jahresumsatzsteuerbescheid erlassen hat ().
: Neue Revisionsverfahren (USt) beim BFH
Rückwirkende Rechnungsberichtigung: Kann das Recht auf Vorsteuerabzug aus einer berichtigten Rechnung für das Jahr ausgeübt werden, in dem diese Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde? (BFH-Az....