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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für nicht als gemeinnützig anerkannten Golfclub
Die entgeltliche Nutzungsüberlassung der Golfanlage an Nichtmitglieder und die Veranstaltung von Turnieren durch einen nicht als gemeinnützig anerkannten und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Golfclub ist nach dem nicht nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG steuerfrei, kann jedoch nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL steuerfrei sein.
Danach ist nur Voraussetzung, dass es sich bei dem Verein um eine Einrichtung ohne Gewinnstreben handelt. Der Steuerbefreiung steht nicht entgegen, dass der Kläger im Streitjahr noch nicht als gemeinnützig anerkannt gewesen ist.