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USt direkt digital Nr. 15 vom Seite 9

Umsatzsteuerliche Behandlung von Provisionen auf Wertpapierbestände bei Depotüberträgen (Bestandsprovisionen)

Sabine Weber

Das BMF stellt im Umsatzsteuer-Anwendungserlass klar, dass in Fällen des Depotübertrags, in denen das ein Depot aufnehmende Kreditinstitut noch keinen Vertrieb an den Kunden getätigt hat, die Steuerbefreiung der Bestandsprovision nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG auch in Betracht kommt. Die folgenden Ausführungen zeigen auf, wie sich die Rechtsauffassung bis hin zu dem aktuellen BMF-Schreiben entwickelt hat. Dabei wird eine detaillierte umsatzsteuerliche Beurteilung von Bestandsprovisionen generell und speziell in Fällen des Depotübertrags vorgenommen.

A. Hintergrund

I. Was sind Bestandsprovisionen?

Fondsgesellschaften vertreiben ihre Fondsanteile häufig über Banken. Die Banken vertreiben die Anteile auf Provisionsbasis an ihre Kunden. Vertragliche Grundlage der Leistungsbeziehung zwischen der Fondsgesellschaft (Emittent) und der Bank ist die zwischen beiden abgeschlossene Vertriebsvereinbarung. Diese regelt die Vertriebstätigkeit der Bank und das dafür von der Fondsgesellschaft an die Bank gezahlte Entgelt. Für den einmaligen Vertrieb der Fondsanteile erhält die Bank von der Fondsgesellschaft eine Absatzprovision. Als Entgelt neben der Absatzprovision erhält die Bank von der Fondsgesellschaft auch eine so genannte Bestandsprovision (auch...

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