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GK Nr. 8 vom Seite 11

Rechtliche Grundlagen der Buchführung

Julia Schumacher M. A.; Hamburg

Buchführung findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen des Handels- und Steuerrechts regelt, wer zur Buchführung verpflichtet ist und welche Grundsätze in der Praxis zu beachten sind. Das gilt auch für elektronische Aufzeichnungssysteme. Außerdem gilt es, bestimmte Anforderungen an das Belegwesen und Aufbewahrungsfristen zu beachten. Was im Einzelnen im Handelsgesetzbuch (HGB) und in der Abgabenordnung (AO) vorgeschrieben ist, zeigt der folgende Beitrag.

Warum Buchführung?

Buchführung ist keine Erfindung der Moderne. Bereits in vorchristlicher Zeit wurden wirtschaftliche Transaktionen aufgezeichnet. Archäologen fanden im Nahen Osten Aufzeichnungen auf Tontafeln und Papyrusrollen, die die damaligen Warenbewegungen aufgrund von Verkäufen präzise wiedergaben. Ein der heutigen doppelten Buchführung ähnliches System wurde bereits zur Zeit von Christoph Kolumbus (1451 – 1506) entwickelt, um Geld- und Gechäftsbeziehungen systematisch aufzuzeichnen. So wurden Vermögens- und Schuldenwerte erfasst. Der reale Warenhandel fand in den Geschäftsbüchern seinen Niederschlag. Die daraus resultierenden Geldgeschäfte wurden gleichfalls gebucht. Schließlich ging es in erster Linie darum festzustellen...