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BMF 11.07.2017 IV B 5 - S 1300/16/10010: 002, IWB 15/2017 S. 547
BMF | Anforderungen an den Country-by-Country Report
Das BMF hat in einem Schreiben vom technische Details zum länderbezogenen Bericht gem. § 138a AO bekannt gemacht, die sich eng an die OECD-Vorgaben anlehnen – es wird zudem ausdrücklich auf den User Guide unter http://go.nwb.de/0cr4r verwiesen. Der Country-by-Country Report ist erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, im XML-Format an das BZSt zu übermitteln. Das BMF-Schreiben zeigt in drei Tabellen die meldepflichtigen Angaben auf.