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Was tun bei Streitigkeiten über die Verwirklichung von Steueransprüchen?
Ist die Steuerfestsetzung erfolgt und ergibt sich zugunsten des Steuerpflichtigen ein Erstattungsanspruch, dessen Auszahlung das Finanzamt an diesen verweigert (z. B. wegen einer zwischenzeitlich vorgenommenen Aufrechnung, Erstattung, Verjährung o. Ä., vgl. § 47 AO), entsteht eine Streitigkeit über die Verwirklichung von Steueransprüchen i. S. von § 218 Abs. 2 AO. Lässt sich der Streit zwischen den Beteiligten nicht einvernehmlich beilegen, ist durch das Finanzamt ein Abrechnungsbescheid zu erlassen oder durch den Steuerpflichtigen zu beantragen, um die Rechtmäßigkeit der verweigerten Auszahlung überprüfen zu lassen.
[i]BeispielsfallFrau A hat ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 abgegeben. Aus dem daraufhin erlassenen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2016 ergibt sich, dass ihr ein Erstattungsanspruch zusteht. Aus dem Jahr 2015 schuldet sie dem Finanzamt indessen noch Einkommensteuer. Das Finanzamt teilt Frau A mit, dass es das Guthaben aus dem Jahr 2016 auf die Forderung aus dem Jahr 2015 „umgebucht“ habe und ihr keine Erstattung ausgezahlt werde. Frau A vertritt indes die Auffassung, die Erstattung aus der Einkommensteuer 2016 stehe ihr zu und ...