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BFH 09.05.2017 VIII R 54/14, StuB 15/2017 S. 603

Einkommensteuer | Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von jungen Aktien nach Ausübung von Bezugsrechten aus sog. Altanteilen

Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns einer Aktie, die durch die Ausübung eines Bezugsrechts erworben wurde, das von einer vor dem erworbenen und bereits steuerentstrickten Aktie abgespalten wurde, sind die Anschaffungskosten des Bezugsrechts entgegen der Regelung des § 20 Abs. 4a Satz 4 EStG nicht mit 0 €, sondern in der tatsächlichen Höhe anzusetzen (Bezug: § 20 Abs. 4a Satz 4, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1, § 52a Abs. 10 Satz 1, 10, Abs. 11 Satz 4 EStG 2009; § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002).

Praxishinweise

(1) Werden Bezugsrechte veräußert oder ausgeübt, die nach § 186 AktG, § 55 GmbHG oder eines vergleichbaren ausländischen Rechts einen Anspruch auf Abschluss eines Zeichnungsvertrags begründen, wird der Teil der Anschaffungskosten der Altanteile, der auf das Bezugsrecht entfällt, nach § 20 Abs. 4a Satz 4 EStG bei der Ermittlung des Gewinns nach § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG mit 0 € angesetz...BStBl 2010 I S. 94BStBl 2012 I S. 953BStBl 2016 I S. 85

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