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BMF 10.07.2017 III C 3 - S 7170/09/10002, StuB 15/2017 S. 607

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für die Umsätze aus der Kryokonservierung von Eizellen oder Spermien

Dem NWB LAAAF-01617 (BFH/NV 2015 S. 1546 = Kurzinfo StuB 2015 S. 803 NWB WAAAF-05987) folgend ist die weitere Lagerung von im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung eingefrorenen Eizellen durch einen Arzt gegen ein vom Patienten gezahltes Entgelt umsatzsteuerfrei, wenn damit ein therapeutischer Zweck verfolgt wird, z. B. zur Herbeiführung einer weiteren Schwangerschaft bei einer andauernden organisch bedingten Sterilität. Auf die ausdrückliche Äußerung eines entsprechenden (weiteren) Kinderwunsches kommt es nicht an. Die Lagerung von Eizellen oder Spermien ohne medizinischen Anlass (sog. Social Freezing) fällt nicht unter die Steuerbefreiung. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom (BStBl 2010 I S. 846), der zuletzt durch das

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