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Umsatzsteuer | Weitere Lagerung von im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung eingefrorenen Eizellen durch einen Arzt
Die weitere Lagerung von im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung eingefrorenen Eizellen durch einen Arzt gegen ein vom Patienten gezahltes Entgelt ist umsatzsteuerfrei, wenn damit ein therapeutischer Zweck verfolgt wird, z. B. zur Herbeiführung einer weiteren Schwangerschaft bei einer andauernden organisch bedingten Sterilität. Auf die ausdrückliche Äußerung eines entsprechenden (weiteren) Kinderwunschs kommt es nicht an (Bezug: § 4 Nr. 14 UStG; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c RL 77/388/EWG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL).S. 804
Entscheidend für die Steuerbefreiung war, dass bei allen Patienten eine organisch bedingte Sterilität und damit eine Krankheit vorlag, zu deren Linderung die Lagerung von befruchteten Eizellen medizinisch möglich und geboten war. Nicht umsatzsteuerfrei ist dagegen die Lagerung von Eizellen oder Spermien ohne medizinischen Anlass (sog. Social Fr...