Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Investitionsabzugsbetrag für die Anschaffung einer zum Einsatz als schwimmender Seminarraum bestimmten Segelyacht
(1) Eine verbindliche Bestellung wesentlicher Betriebsgrundlagen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags ist gem. rkr. NWB BAAAF-90649 (EFG 2017 S. 192) lediglich dann erforderlich, wenn ein Fall einer wesentlichen und außerordentlichen Kapazitätserweiterung gegeben ist. Ein solcher Fall liegt nicht vor, wenn ein Veranstalter von Seminaren zur Erwachsenenbildung eine Segelyacht anschafft, um das vorhandene Seminarangebot um einen weiteren für Kunden attraktiven Tagungsort für Seminare zu ergänzen. (2) Ein Wirtschaftsgut wird wie für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags erforderlich „ausschließlich oder fast ausschließlich“ betrieblich genutzt, wenn der Anteil der außerbetrieblichen Nutzung des Wirtschaft...