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Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAG-51656 Zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung enthält das Betriebsrentenstärkungsgesetz verschiedene Vereinfachungen und Flexibilisierungen im Bereich der steuerfreien Dotierung von versicherungsförmigen Durchführungswegen. Außerdem wird eine neue steuerliche Förderung (BAV-Förderbetrag) in Form eines einfach abzuwickelnden Zuschussmodells eingeführt.
Ausführlicher Beitrag s. .
Erhöhung der steuerfreien Dotierung der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung
[i]Erhöhung des steuerfreien Dotierungsrahmens auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (West)Ein Kernelement der steuerlichen Regelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes betrifft die Steuerfreiheit von Beiträgen zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in den sog. externen Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds (§ 3 Nr. 63 EStG). Der bisher aus einem prozentualen (4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung – West – BBG) und einem festen Teilbetrag (1.800 €) bestehende steuerfreie Höchstbetrag wird zu einer einheitlichen prozentualen Grenze zusammengefasst und gleichzeitig auf 8 % der BBG angehoben. Die bisherige Möglichkeit der Pauschalbesteuerung von 20 % für Beitragsleistungen zugunsten einer Dir...